Microsoft konnte sich heute bereits zum Dritten Mal in Deutschland mit einer Patentklage gegen die Google-Tochter Motorola durchsetzen (wir berichteten zuletzt im Mai). So verletzt Motorola mit seinen Android-Smartphones das Europäische Patent EP1040406, so das Landgericht München. Hierbei handelt es sich um ein Patent hinsichtlich des Zusammenspiels zwischen Handytastatur und Anwendungen auf dem Gerät.
Folglich kann Microsoft nun gegen Hinterlegung von 75 Millionen Euro ein vorläufiges Verkaufsverbot gegen alle Motorola-Geräte erwirken, die das Patent nutzen. Microsoft nimmt die Angelegenheit sichtlich ernst, denn die Redmonder kündigten nach dem Urteil an, auch weiter Verkaufsverbote gegen Motorola-Geräte durchzusetzen, um den Handy-Pionier zur Aufnahme einer Patentlizenz zu bewegen. Denn Microsoft hat bereits mit vielen Android-Smartphone OEMs entsprechende Lizenzabkommen geschlossen.
Konkret geht es um ein „Soft input panel system and method“, das allen Anwendungen Eingabemethoden zur Verfügung stellt, wie in etwa eine virtuelle Tastatur auf dem Touchscreen oder Spracheingabe. Das heißt, die Technik leitet die Eingaben in einheitlicher Form an die jeweiligen Anwendungen weiter. Annähernd jedes aktuelle Smartphone dürfte von dieser Technologie Gebrauch machen und demnach das Patent nutzen. Die US-Variante 7,411,582 dieses Patents ist übrigens Inhalt eines Prozesses zwischen Motorola und Microsoft in Seattle.
Ja die sollen nur ihr Rechte bekommen 🙂
Obwohl ich nicht so viel von Patentenstreits halte.