News

Rechtsstreit: Microsoft unterliegt zunächst, gibt jedoch nicht klein bei

microsoft-campus-II

Wie einige unter euch mit Sicherheit bereits wissen, wehrt Microsoft sich momentan juristisch dagegen, dem US-Justizministerium Zugriff auf die E-Mails eines Kunden zu gewähren, die im Rechenzentrum in Irland abgelegt sind. Im konkreten Fall geht es hierbei um die digitale Korrespondenz eines Besitzer eines Microsoft-Kontos, gegen den wegen Drogenvergehen ermittelt wird.

Die vorsitzende Richterin des United States District Court for the Southern District of New York, Loretta Preska, hat das Redmonder Unternehmen nun angewiesen, den im Dezember erlassenen Durchsuchungsbefehl umzusetzen. Zeitgleich setzte sie ihre Entscheidung allerdings vorübergehend aus, um dem IT-Riesen die Möglichkeit zu gewähren, ihr Urteil anzufechten und in Berufung zu gehen. Laut Brad Smith, Executive Vice President and General Counsel bei Microsoft, wird dies auch geschehen.

Das Einzige, was heute Morgen gewiss war, ist, dass die Entscheidung des Bezirksgerichts nicht der letzte Schritt in diesem Verfahren ist.

Microsoft argumentiert, dass die US-Regierung nicht dazu berechtigt sei, ohne Wissen oder Zustimmung eines Nutzers oder der Regierung des Landes, in welchem die Daten gespeichert sind, Einsicht in private E-Mails zu erhalten. Der Electronic Communications Privacy Act könne außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika nicht angewendet werden, womit ein US-Richter keine Befugnis habe, Durchsuchungen im Ausland anzuordnen. Im April hatte ein Richter diesen Einwand jedoch verworfen, da eine Durchsuchung dieser Art auf US-amerikanischen Boden stattfinde und die Ermittler Microsofts ausländische Niederlassung nicht betreten müssten.

Die EU-Kommission hingegen teilt Redmonds Haltung. Viviane Reding, Vizepräsidentin der EU-Kommission, warf Ende Juni den USA vor, mit dem Durchsuchungsbefehl „vorhandene formale Prozeduren, die zwischen der EU und den USA vereinbart wurden“, zu missachten. Sie bezieht sich dabei unter anderem auf ein beiderseitiges Rechtshilfeabkommen.

Die Kommission befürchtet, dass die extraterritoriale Anwendung ausländischer Gesetze gegen internationales Recht verstoße und den Schutz des Einzelnen verhindert, der in der (Europäischen) Union garantiert ist.

Zudem seien Firmen, welche eine Niederlassung in der EU unterhalten, nicht nur an US-amerikanisches, sondern ebenso an europäisches Recht gebunden.

Von anderen US-amerikanischen IT-Unternehmen erhält Microsoft ebenfalls Rückendeckung. So haben im letzten Monat  Apple, Cisco, AT&T und Verizon gemeinsam einen Amicus Curiae-Brief beim zuständigen Bezirksgericht eingereicht. Die Unterstützung durch die Konkurrenten ist weder verwunderlich noch uneigennützig. Schließlich droht sowohl Redmond als auch ihnen ein weiterer Vertrauensverlust seitens ausländischer Nutzer, welcher sich im schlimmsten Fall negativ in den Bilanzen niederschlagen könnte.


(Bild-)Quelle(n): ZDNet, Microsoft News Center

About author

Consultant. Outdoor-Sportler. Serienjunkie. Braucht Kaffee. Mag Bourbon und Habanos. Liebt Champagne-Powder.
Related posts
News

Build 26120.2415: Windows Recall funktioniert aktuell nicht

News

Chuwi Hi10 Max im Test: Was kann das Surface Go aus China?

News

Deal: Surface Pro 11 (X Elite / 256 / 16 / OLED) für nur 1099 Euro

News

Windows 11 Fotos-App bekommt Texterkennung: So aktiviert ihr sie

0 0 votes
Wie findest du diesen Artikel?
Subscribe
Benachrichtige mich zu:
guest

40 Kommentare
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
View all comments