Regelmäßige Besucher unseres Magazins dürften wissen, dass Microsoft zurzeit juristisch dagegen ins Feld zieht, dem US-Justizministerium den digitalen Schriftwechsel eines Kunden auszuhändigen, welchem in den USA Drogenvergehen zur Last gelegt werden. Nach Ansicht des IT-Riesen überschreiten die Behörden ihre Befugnisse, da die E-Mails in einem Rechenzentrum in Irland gespeichert sind.
Loretta Preska, die vorsitzende Richterin des United States District Court for Southern District of New York wies Microsoft hingegen an, der Aufforderung nachzukommen und den Durchsuchungsbefehl umzusetzen. Zeitgleich setze sie ihre Anordnung aus, um das Anrufen eines Berufungsgerichtes zu ermöglichen. Auf Druck der Ermittler widerrief das Gericht allerdings am 29. August die Aussetzung, wodurch Microsoft bis zum 05. September Zeit blieb, die E-Mails zu übergeben.
Redmond ignonorierte diese Entscheidung und ließ die Frist, wie angekündigt, unverrichteter Dinge verstreichen. Die US-Regierung rügte daraufhin das Unternehmen für die Missachtung des Gerichts, sieht jedoch von Bußgeldern oder anderweitigen Strafen zum jetzigen Zeitpunkt ab. Mit anderen Worten: Im Westen nichts Neues.
Brad Smith, Executive Vice President and General Counsel bei Microsoft, unterstrich dagegen noch einmal, wie ernst er sowie auch der gesamte Konzern diesen Fall nehmen:
Is this a misuse of the Fourth Amendment, or do we simply have to suck it up and deal with the fact that all bets are off – not only with regards to security/privacy, but also when it comes to the US court system?
Quelle(n): The Wall Street Journal Law Blog, naked security