Ende Juli schlug die Taxi-Alternative Uber, die in mehreren Städten verboten wurde und der weitere Verbote drohen, auch im Windows Phone Store auf. Seitdem halten wir euch auf Facebook und Twitter über die Rechtsstreitigkeiten auf dem Laufenden und haben auch unserem Artikel mehrmalig Informationen hinzugefügt.
Mittlerweile zeichnet sich sogar ein bundesweites Verbot ab. Das Landgericht Frankfurt am Main wirft der Uber B.V. (niederländische Kapitalgesellschaft) unlauteres Wettbewerbsverhalten vor und hat angeordnet, dass diese über ihre Apps Uber und UberPop (Anmerkung der Redaktion: Tatsächlich gibt es nur eine App, die alle Uber-Dienste abdeckt) keine Fahrgäste mehr befördern darf, solange keine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetzt vorliegt. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro oder Ordnungshaft.
Bereits am Donnerstag vergangener Wocher erging diesbezüglich eine einstweilige Verfügung, ohne mündliche Anhörung eines Vertreters von Uber. Das Unternehmen kündigte an, Widerspruch einzulegen. Bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung behält die einstweilige Verfügung allerdings ihre Gültigkeit. Als Klägerin tritt die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG auf:
Uber kassiert ohne zu investieren und übernimmt keinerlei Verantwortung. Fahrer werden nicht kontrolliert, und sie sind weder sozialversichert noch erhalten sie feste Löhne. Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland
Im Gegensatz zu vielen anderen Technik-Magazinen schlagen wir uns nicht auf die Seite von Uber. Obwohl das Unternehmen gerne als disruptiver Innovator gefeiert wird, zählt es doch keineswegs zu diesem Kreis. Stattdessen ist es lediglich eines der zurzeit beliebtesten Spekulationsobjekte von Risikokapitalgebern, wie beispielsweise Google Ventures. Der einzige Vorteil den Uber seinen Kunden zu bieten hat, sind günstigere Fahrpreise. Jedoch ist sich das Unternehmen vollkommen bewusst, dass diese nur durch illegale Praktiken zustande kommen. Würde es doch ansonsten nicht vehement auf Gesetzesänderungen pochen.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Neue, kreative unternehmerische Konzepte werden wir jederzeit unterstützen und entsprechend würdigen. Nur kann Uber nicht mit solchen aufwarten.
Update: Uber demonstriert zurzeit auf seinem hauseigenen Blog anschaulich, dass es die Bundesrepublik Deutschland sowie deren Organe der Rechtssprechung nicht für voll nimmt. Auf das (vorläufig) bundesweite Verbot von UberPop reagiert das Unternehmen in Berlin mit einer Preissenkung von bis zu dreißig Prozent.
Update 2: Vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat ein Taxifahrer, welcher auch Mitglied im Vorstand der Taxivereinigung Frankfurt ist, erstmals eine einstweilige Verfügung gegen einen Fahrer von Uber erwirkt. Diese untersagt dem Fahrer die Annahme von Aufträgen via UberPop sowie deren Ausführung, sofern hierzu keine Genehmigung nach dem Personebeförderungsgesetz vorliegt.
Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main, 6. Zivilkammer
Update 3: Die einstweilige Verfügung gegen Uber wurde augehoben, da nach Ansicht des Vorsitzenden Richters Frowin Kurth keine Dringlichkeit für eine solche vorliegt. Mit seiner Entscheidung folgte er der Argumentation der Anwälte des Unternehmens. Den Verfügungsanspruch hingegen hält er weiterhin für gegeben, wie er in der mündlichen Verhandlung andeutete:
Taxi-Konkurrent Uber darf weitermachen – vorerst
(Bild-)Quelle(n): tagesschau.de, Uber, Uber Blog