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Microsoft erneut wegen Windows 10-Update verklagt

„Das Windows 10-Upgrade hat meine Festplatte kaputtgemacht und deswegen brauchte ich einen neuen Computer.“ So und so ähnlich lauten die Anschuldigungen mehrerer Bürger des Bundesstaats Illinois, die nun vor dem Bundesgerichtshof in Chicago eine Sammelklage eingereicht haben.

Dabei geht es, wie bereits in einem vorherigen Verfahren, das Microsoft außergerichtlich löste, um das Windows 10-„Zwangsupgrade“. In der Klageschrift wird anhand von drei Beispielen gezeigt, welchen Schaden das Windows 10-Upgrade angerichtet haben soll. Laut der Klage hätte der Upgrade-Assistent die Nutzer zum Upgrade gezwungen und hätte keine Möglichkeit geboten, das Upgrade abzulehnen und dass „selbst technisch versierte Nutzer schwierig zu deinstallieren oder zu umgehen war.“, heißt es darin wörtlich. Konkreter werden die Vorwürfe dann aber, wenn es um die Kompatibilität geht. Demnach würde das Programm zwar die Kompatibilität des PCs prüfen, allerdings „nicht, ob die Festplatte die Belastung des Windows 10-Upgrades auch standhält.“ Während in der Klageschrift angegeben wird, das Upgrade sei unumgänglich, heißt es darin auch, dass sämtliche Kläger schließlich den Pop-Ups freiwillig nachgegeben haben.

Bei einem Nutzer habe das Upgrade nach drei Misslungenen versuchen sehr viel Zeit in Anspruch genommen und war am Ende auch nicht funktional. Nach einer Kontaktaufnahme mit Microsoft soll es geheißen haben, dass der PC nicht mehr im Garantiezeitraum sei und er für die Lösung der Probleme zahlen solle. Er ließ daher seinen PC reparieren und verlor sämtliche Daten bei dem Prozess.

Die Kläger fordern einen Schadenersatz in Höhe von 5 Millionen US-Dollar und zwar für sich und sämtliche Bürger des Staates Illinois, die innerhalb von 30 Tagen nach dem Upgrade auf Windows 10 derartige Probleme erlebt haben.

Während tatsächlich technisch versierten Personen schon aus der Klageschrift einige mögliche Gründe, Probleme und Lösungen in den drei aufgeführten Fällen einfallen, die entweder nur teilweise oder überhaupt gar nicht mit dem Windows 10-Upgrade zusammenhängen können, scheint die klagende Partei nicht wirklich zu dieser Gruppe zu gehören. Schon im Lizenzvertrag von Windows 10 einigen sich die Nutzer und Microsoft, dass derartige Probleme nicht vor Gericht gelöst werden, sondern vor der Federal Arbitration Association, einem Schiedsgericht. Inwiefern diese Lizenzbedingungen in dem Fall Anwendung finden, muss nun ebenfalls das Gericht in Chicago klären.

Microsoft sieht der Klage jedenfalls gelassen entgegen. Nutzer hatten die Möglichkeit, das Upgrade nicht einzuspielen und „wenn ein Kunde, der während der Ein-Jahres-Frist Hilfe beim Upgrade brauchte, hatte dieser zahlreiche Möglichkeiten, darunter einen kostenlosen Support und 31-Tage Zeit, auf das vorherige System zurückzukehren.“ Auf die Vorwürfe geht man im Statement nur am Rande ein. Das Unternehmen wird das Gericht wohl bitten, die Klage abzuweisen.


via mspu / Quelle

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"Entdeckung besteht darin, den gleichen Gegenstand wie alle anderen zu betrachten, sich aber etwas anderes dabei zu denken."
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