Recht & Wirtschaft

Datenweitergabe: WhatsApp-Nutzer begehen einen Rechtsverstoß

Wer WhatsApp nutzt, gibt automatisch die Daten der eigenen Kontakte aus dem Adressbuch an WhatsApp weiter. Das macht WhatsApp, um prüfen zu können, ob ein Nutzer aus den Kontakten auch WhatsApp verwendet oder eben nicht.

Wie das Amtsgericht Bad Hersfeld am 15. Mai festgestellt hat, ist genau das illegal. WhatsApp hat sich allerdings in den Nutzungsbedingungen gegen mögliche Klagen abgesichert und verlangt von Nutzern eine Besätigung, dass sie sich die schriftliche Erlaubnis aller Kontakte geholt haben, deren Daten an WhatsApp weitergeben zu dürfen. Die meisten von uns dürften genau das nicht gemacht haben und deswegen droht WhatsApp-Nutzern nun eine Abmahnwelle durch ihre Kontakte, zumindest in der Theorie.

Droht eine Abmahnwelle gegen WhatsApp-Nutzer?

Den Rechtsverstoß begehen somit die WhatsApp-Nutzer, die keine schriftliche Autorisierung all ihrer Kontakte eingeholt haben, dass diese auch die Daten an WhatsApp weitergeben dürfen. Entsprechend können WhatsApp-Nutzer abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert werden. Zudem können Schadenersatzansprüche entstehen, beschreibt der Rechtsanwalt Christian Solmecke im Blog. Die Nutzer würden fahrlässig handeln und gegen geltendes Recht verstoßen, indem sie die AGB von WhatsApp nicht lesen und dieser Weitergabe der Daten dennoch zustimmen ohne eine schriftliche Einverständniserklärung der eigenen Kontakte im Adressbuch.

In der Theorie bestehen diese Ansprüche nun, allerdings ging es in dem Verfahren um eine familienrechtliche Streitigkeit und daher ist das Urteil zu WhatsApp für andere Gerichte nicht bindend. Zudem wäre nicht geklärt, ob die AGB von WhatsApp überhaupt rechtlich Bestand hat. Sie enthalte laut Datenschützern nämlich Klauseln, mit denen der Nutzer nicht rechnen muss und ein Gericht hat bislang darüber nicht entschieden.

Wie kann man sich gegen Abmahnungen schützen?

Als WhatsApp-Nutzer ist man nicht vor einer Abmahnung geschützt, wenn Kontakte selbst WhatsApp nutzen. Umgekehrt läuft man als abmahnende Partei allerdings auch Gefahr, selbst von Freunden im Netzwerk abgemahnt zu werden. Viele Nutzer werden sich allerdings erst jetzt dessen bewusst, dass hier tatsächlich die Gefahr besteht, wegen eines Messaging-Dienstes eine teure Abmahnung zu erhalten.

Die sicherste Option ist, sämtliche WhatsApp-Kontakte um eine schriftliche Einwilligung zu fragen, was allerdings auch eher ein unrealistisches Szenario ist. Einfacher wäre, einfach den Messenger zu wechseln.

Was haltet ihr von dem Urteil? Werdet ihr eine schriftliche Erlaubnis eurer Kontakte einholen oder einfach den Messenger wechseln?


via mobilegeeks / via wbs-law

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"Entdeckung besteht darin, den gleichen Gegenstand wie alle anderen zu betrachten, sich aber etwas anderes dabei zu denken."
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