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Offiziell: EU Kommission eröffnet Ermittlungen gegen Apple

Die Kommission der Europäischen Union hat heute offiziell angekündigt, dass mein ein formelles Ermittlungsverfahren gegen Apple eingeleitet hat.

Apple steht ein Verfahren der EU Kommission ins Haus wegen möglicher Verletzungen gegen das Wettbewerbsrecht. In den Ermittlungen werden sich die Wettbewerbshüter der EU einerseits auf den AppStore und andererseits auf Apple Pay konzentrieren.

AppStore

Der AppStore am iPhone und iPad ist der einzige Bezugsort für Anwendungen auf der mobilen Apple-Plattform. Diese Tatsache an sich stört die Wettbewerbshüter der EU offenbar nicht. Stattdessen geht es um die In-App-Käufe auf der Apple-Plattform, welche unter iOS über den AppStore abgewickelt werden müssen.

Apple erhält eine Provision von 30 Prozent auf jede Zahlung über die In-App-Käufe und verbietet App-Entwicklern außerdem, auf andere Möglichkeiten des Kaufes hinzuweisen. Bekannte Beispiele sind Musikstreamingdienste: Wer ein Abo in der iPhone-App abschließen will, muss diese Transaktion über den In-App-Kauf durchführen, welcher nur über Apple führen darf und worüber Apple eben seine 30 Prozent Provision einstreicht. Dem Anbieter wird außerdem nicht erlaubt, auf eine Möglichkeit des Abschlusses eines Abonnements über die Webseite des Dienstes hinzuweisen.

Konkret störten diese Regeln Anbieter wie Spotify oder Netflix. Nachdem Apple mittlerweile mit diesen Unternehmen konkurriert, könnten die Einschränkungen des Plattform-Anbieters durchaus wettbewerbsverzerrend wirken. Die Beschwerde gegen Apple wurde auch von Spotify eingereicht.

Apple Pay

Auf der anderen Seite stören sich die Wettbewerbshüter der EU auch an Apple Pay. Apples Bezahldienst könnte nämlich aufgrund der Nutzungsbedingungen gegen das europäische Kartellrecht verstoßen. Einerseits geht es um die Art der Integration von Apple Pay auf Seiten sowie in Apps von Händlern und andererseits die Restriktion der Apple-Plattform, die NFC-Funktionalität des Smartphones für Bezahlung mit anderen Diensten zu nutzen. Konkurrierende Anbieter können ihre Bezahldienste am iPhone nämlich nicht bereitstellen, sondern Kunden haben nur Apple Pay zur Auswahl.

Die EU Kommission wird nun die Auswirkungen dieses Verhaltens von Apple untersuchen und feststellen, ob Apple seine dominante Position wettbewerbsverzerrend nutzt.


Quelle: EU

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"Entdeckung besteht darin, den gleichen Gegenstand wie alle anderen zu betrachten, sich aber etwas anderes dabei zu denken."
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