OneDrive und viele andere Cloud-Anbieter scannen die Dateien ihrer Nutzer. Während einige dies auch als Geschäftsmodell bezeichnen, dient es bei Microsoft zur Suche nach kinderpornografischen und anderen illegalen Inhalten.
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des EU-Parlaments kommt nun allerdings zum Schluss, dass diese Praxis nicht mit europäischen Grundrechten vereinbar ist. Konkret verstößt diese Maßnahme gegen die E-Privacy-Richtlinie der EU. Zwar hatte die EU-Kommission hierfür eine Eilverordnung geplant, die entsprechende Praktiken erlauben sollte, doch auch dies sei nicht mit geltendem Recht vereinbar.
Dies könnte das Ende solcher Praktiken bedeuten. Grundsätzlich ist die Suche nach Kinderpornografie in Cloud-Diensten nicht schwer zu argumentieren, allerdings gibt es bislang keine Daten dazu, ob und wie viele Straftäter dadurch überhaupt ausfindig gemacht werden konnten.
Microsoft sperrt Konten automatisch, bei denen der Mechanismus im Zusammenhang mit Kinderpornografie Alarm schlägt. Wenn es sich dabei um einen Fehler handelt, haben die Nutzer Pech gehabt. Der Account wird gelöscht und es gibt keine manuelle Prüfung. Dabei informiert Microsoft die Nutzer nicht über den Grund der Sperrung, sondern führt diese einfach durch. Viele Nutzerkonten könnten daher auch unberechtigt gesperrt worden sein.
WindowsArea.de recherchiert bereits in diesem Zusammenhang und bittet betroffene Nutzer, sich über unser Formular in dem unten eingebetteten Artikel zu melden.
via Dr Windows