Dass Soft- und Hardware-Hersteller zahlreiche Daten sammeln, ist hinlänglich bekannt. Samsung betreibt dies bei seinen Foldables allerdings noch ein gutes Stück weiter und zeichnet auf, wann euer Smartphone sich im freien Fall befindet. Der Nutzer hat davon nichts, aber der Hersteller kann auf diese Weise Garantieansprüche verweigern.
Samsungs dritte Generation an Foldables ist laut Pressemitteilung des Herstellers bereit für die breite Masse. Die Displays sind weniger empfindlich als bisher und sogar für eine Schutzklasse konnten die Geräte zertifiziert werden. Während man die teuren Geräte aber auf der einen Seite als genügend robust und massentauglich vermarktet, zeichnet man auf den Smartphones seiner Nutzer Sensordaten auf, die glatt an eine Prototyp-Phase erinnert.
Samsung zeichnet neuen Berichten zufolge auf, wann die Geräte sich im freien Fall befinden. Ab einem Fall von einem Meter wird ein Log-Eintrag kreiert. Diese Informationen nutzt Samsung beim Support, um auch valide Garantieansprüche abzulehnen. Somit erlaubt sich der Hersteller, eine Reparatur auf Garantie abzulehnen, wenn das Smartphone äußerlich in einem einwandfreien Zustand ist. Würde das Gerät also aufs weiche Sofa oder Bett geworfen, kann das für Samsung ein Grund zur Verweigerung des Garantieanspruches sein.
Wer also sein Smartphone gerne aufs weiche Sofa wirft und infolgedessen nicht zusammenhängend damit einen Schaden am Gerät feststellt, könnte glatt von Samsung auf das Eigenverschulden hingewiesen werden.
via: mspu
Absolut legitim von Samsung und sinnvoll.
Sowohl für mein Z Fold 3 als auch Z Flip 3 habe ich mir vor der ersten Verwendung eine Hülle gekauft. Beim Z Fold 3 war es zunächst das Note Package. Das Flip Case ist allerdings eine Zumutung, so ich mir erst einmal das Spigen Thin Fit zugelegt habe. Bei Verfügbarkeit wird es gegen das Thin Fit P(en) ausgetauscht. Beim Z Flip 3 war es ebenfalls ein Spigen Thin Fit. Beide Hüllen eignen sich hervorragend zum Schutz der Smartphones. Ich habe es im übrigen in 20 Jahren bis heute nicht geschafft ein Handy bzw Smartphone durch einen Sturz auf den Boden zu beschädigen. Was schon mal vorkam war ein Sturz des Gerätes aus geringer Höhe aus der Hand auf einen Tisch oder Schreibtisch.
Ich würde meinen, dass es dabei eher um die Registrierung eines erfolgten harten Aufpralls, als bloß um die eines freien Falls geht, da man ja sonst auch nirgends mit dem Gerät in der Tasche runterspringen dürfte…