Apple hat nun seine Pläne offiziell angekündigt, wie man seine Dienste und Angebote mit dem Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union konform gestalten wird. Der Konzern hat dabei neue Richtlinien für Entwickler angekündigt und einige davon haben eine Welle an Diskussionen über die Legalität von Apples Umsetzung ausgelöst.
Die „Core Technology Fee“-Gebühr
Die Core Technology Fee ist eine Gebühr von 0,50 Euro pro Installation einer App, die nach einer Million Installationen pro Jahr fällig wird, egal, ob eine App über den AppStore oder über eine alternative Quelle installiert wird. Ein Beispiel: Sollte WhatsApp, Facebook oder Fortnite deren App nicht nur über den AppStore, sondern auch über die eigene Webseite zum Download anbieten wollen, erhält Apple von jeder Installation nach der Einmillionsten eine Gebühr von 50 Cent.
Notarisierung
Wie kann Apple dies prüfen? Durch ein anderes Werkzeug, das man ebenfalls im Zuge der Anpassungen an die neuen Gesetze einführen wird: die Notarisierung. Apple überprüft nämlich auch in Zukunft jede App, die aufs iPhone installiert werden kann. Somit wird Apple weder echtes Sideloading erlauben von Homebrew-Apps, noch werden Entwickler ihre Apps vollkommen unabhängig von Apples Gebühren und Überprüfung anbieten können. Durch die Notarisierung hat Apple grundsätzlich weiterhin die Kontrolle darüber, welche Apps überhaupt auf einem iPhone installiert werden können. Während bei der Notarisierung im Gegensatz zur AppStore-Überprüfung keine Qualitäts- und Inhaltskontrolle erfolgen wird, sind die Bedingungen zur Notarisierung weiterhin unklar. Sind Emulatoren in Ordnung? Software zur Anpassung des Systems? Jailbreak-Apps? Die meisten dieser Fragen können wir schon jetzt mit „Nein“ beantworten, weil Sicherheit. Apple wird nämlich bei der Überprüfung dieser Apps sicherstellen, dass keine „Schadsoftware“ auf den Smartphones von iOS-Nutzern landet. Was rein darf, und was nicht, entscheidet aber weiterhin in letzter Instanz Apple und nicht der Nutzer.
Neue Bedingungen
Entwicklern werden daher künftig zwei Entwicklerverträge zur Auswahl stehen:
1. AppStore Exklusivität akzeptieren
- Apps nur im AppStore verfügbar
- 30% Gebühr auf In-App Käufe
- alles wie bisher
2. EU-Option
- 10% Gebühr, 17% auf digitale Produkte und Dienste
- Freie Wahl des Zahlungsanbieters
- Freie Wahl des AppStores
- Core Technology Fee: 50 Cent für jeden Download nach einer Million Downloads pro Jahr
Apple argumentiert, dass diese Gebühr die „vielfältigen Möglichkeiten widerspiegelt, mit denen Apple für Entwickler Mehrwert schafft.“ Demnach ist es nicht mehr der AppStore die Plattform, welche Entwicklern einen Mehrwert bietet, sondern das gesamte iOS-Betriebssystem. Die Frage ist, ob dies Apple laut dem DMA überhaupt zu einer Überprüfung von Apps, aber auch von konkurrierenden AppStores, berechtigt und es legitim ist, dafür eine Gebühr einzuheben.
Kritik
Apple hat offensichtlich eine sehr eigene Auslegung des Digital Markets Act gefunden und Kritik von unterschiedlichen Seiten ließ nicht lange auf sich warten. Ein Beispiel für die Problematik sind kleine Entwicklerstudios und auch Entwickler von freier Open Source Software: Wer nämlich die Eine-Million-Marke bei den Downloads überschreitet, muss Gebühren entrichten an Apple. Unabhängig davon, ob die App irgendwelche Umsätze generiert oder jemals aus dem AppStore heruntergeladen wurde. Zum Vergleich: Das wäre so, als würde Microsoft unter Windows 11 eine verpflichtende Notarisierung einführen, die alle Windows-Programme durchlaufen müssen, nur, um dann den Entwicklern von WinRAR und 7zip 50 Cent für jeden Download nach einer Million Downloads zu verrechnen.
Epic-CEO Tim Sweeney war mit seiner Kritik selbstverständlich am lautesten: Seiner Ansicht nach erfüllen die neuen Bedingungen von Apple nicht die Anforderungen des DMA und es liege ein „hinterhältiger Fall von Malicious Compliance.“ Er bezeichnet die Core Technology Fee sinngemäß als „Scheißgebühr“ und sieht Apples Einhaltung des Gesetzes als nicht gegeben an. Spannend wird, ob die EU das ebenfalls so sieht oder, ob Apples neue Spielregeln den gegebenen rechtlichen Rahmen ausreichend erfüllen.