Steht Facebook Ärger ins Haus? Zumindest regt sich Widerstand gegen die milliardenschwere Übernahme von WhatsApp. Das Eletronic Privacy Information Center (EPIC) hat zusammen mit dem Center for Digital Democracy (CDD) bei der US-amerikanischen Wettbewerbs- und Verbrauchschutzbehörde, der Federal Trade Commission (FTC), Beschwerde eingereicht. Grund hierfür sind Datenschutzbedenken, was aus am Donnerstag veröffentlichten Dokumenten hervorgeht.
Bemerkenswert daran ist, vor allem nach deutschen Standards, dass WhatsApp attestiert wird, einen angemessenen Abstand zu den Daten seiner Nutzer zu halten. Schließlich könne man der Datenschutzerklärung des Unternehmens entnehmen, dass weder Telefonnummern noch Nachrichten dauerhaft auf den firmeneigenen Servern gespeichert werden. Zudem stützen die beiden Verbraucherschutzorganisationen ihre Ansicht auf Aussagen von Jan Koum, dem Gründer von WhatsApp.
We have not, we do not, and we will not ever sell your personal information to anyone. Period. End of story. 2009
Your Data isn’t even in the picture. We are simply not interested in any of it. 2012
Unter der Ägide von Facebook sei dieser zugesicherte Schutz der Privatsphäre, gegenteiligen Beteuerungen zum Trotz, nicht mehr gewährleistet. Diese Befürchtung ist berechtigt. Facebook wird kaum 42 US-Dollar pro Nutzer auf den Tisch gelegt haben, ohne dass Mark Zuckerberg und sein Stab im Vorfeld eine Strategie erarbeitet haben, wie sie diese wieder hereinholen wollen. Der Aus- und Verwertung von Nutzerinformationen dürfte hierbei eine Schlüsselrolle zukommen. Laut EPIC und CDD hätten sich deshalb Menschen, welche Facebooks Geschäftsmodell ablehnen, bewusst für WhatsApp entschieden. Dass ihre persönlichen Informationen dennoch eines Tages in die Hände von Facebook fallen würden, konnten sie jedoch nicht ahnen.
Darüber hinaus habe das weltweit größte soziale Netzwerk im Zuge der Übernahme WhatsApps die Nutzer weder über datenschutzrechtliche Änderungen informiert noch ihnen die Möglichkeit eingeräumt, diesen zuzustimmen. Dies könnte ein Verstoß gegen Facebooks eigene Datenschutzerklärung und somit gegen §5 des FTC Acts bedeuten, welcher „irreführende Handelspraktiken“ verbietet.
EPIC und CDD fordern von der FTC, die Übernahme zu stoppen sowie eine Untersuchung einzuleiten, die klären soll, ob und in welchem Umfang Facebook Nutzerinformationen einsehen darf. Da die Fusion allerdings noch gar nicht abgeschlossen ist, sind die Erfolgsaussichten, dass diese tatsächlich scheitert, gering. Eine Aktualisierung der Datenschutzerklärung dürfte den gesetzlichen Bestimmungen genüge tun.
Quelle: arstechnica