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Neue eBay AGB erlaubt die Nutzung von Aktivitäten für Anzeigen

Per Rundschreiben informierte eBay ihre Nutzer über die Aktualisierung der AGBs. Innerhalb der E-Mail platzierte das Unternehmen vorbildlich einen Link zu folgender Vergleichsseite, die die Unterschiede zur alten Version farblich hervorhebt.

Insgesamt enthält die neue Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen einige Verbesserungen. Diverse Punkte wurden verständlicher formuliert oder erweitert. Darunter der Umgang mit ungewünschten Inhalten, welche die geltenden Gesetze eines Landes missachten. Außerdem müssen gewerbliche Verkäufer nun ihre Identität bestätigen, um als solche agieren zu können. All diese Änderungen treten am 10. Februar 2024 in Kraft.

Allerdings gibt es auch eine Änderung, die nicht jedem Nutzer gefallen könnte. Denn ab sofort darf eBay sich die Aktivitäten dieser zunutze machen, um personalisierte Empfehlungen anzuzeigen. Die Änderung befindet sich in den AGBs unter § 3 Nutzung der eBay-Dienste im Abschnitt 6. Erfreulicherweise ist direkt in diesem Absatz die Option verlinkt, um die personalisierten Anzeigen zu deaktivieren. Den Ausschalter findet ihr unter diesem Link.

Hier ein kleiner Ausschnitt aus den AGBs: „eBay kann Nutzern personalisierte Empfehlungen anbieten, um ihnen eine relevante und ansprechende Nutzererfahrung zu bieten und sie beim Verkauf oder Kauf von Artikeln, die sie interessieren, zu unterstützen. Diese Empfehlungen können Daten bezüglich der Aktivität des Nutzers auf eBay berücksichtigen […]“

Laut der AdChoice-Seite von eBay, welche die Deaktivierung der interessenbezogenen Inhalte ermöglicht, können auch Dritte einbezogen werden. So heißt es: „Wir arbeiten mit anderen Unternehmen (z.B. Websites oder Anzeigennetzwerken) zusammen, um Ihnen interessenbasierte Anzeigen bereitstellen zu können. Diese Partner erhalten möglicherweise Zugriff auf Ihre Informationen, damit sie uns bei der Bereitstellung von interessenbasierten Anzeigen unterstützen können.“

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