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Verbraucherschützer klagen gegen Google und Apple

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am Montag in Berlin mitgeteilt, dass die fünf Unternehmen Apple, Google, Microsoft, Nokia und Samsung abgemahnt wurden, da in den App Stores großer Unternehmen erhebliche Mängel bezüglich des Verbraucherschutzes – verursacht durch die eben genannten Konzerne – gesehen wurden. Desweiteren wurde gegen Google und iTunes, dem Tochterkonzern von Apple, Klage vor dem Landesgericht Berlin eingereicht.

Die Unternehmen formulieren in ihren AGB viel zu umfangreiche Vertragsbedingungen und verfahren dabei zum Teil rechtswidrig. Dies bemängeln die Verbraucherschützer und beanstanden bei Microsoft zehn Klauseln, bei Nokia 15, bei Samsung sind es 19 und bei Google und iTunes jeweils 25 Klauseln. Microsoft und Nokia handelten vorbildlich, indem sie die von der Verbraucherzentrale geforderten Unterlassungserklärungen einreichten und zuvor die Mängel beseitigten. Samsung hingegen habe sich lediglich teilweise dazu eingelassen, die beanstandeten Klauseln zu ändern.

Zum Beispiel wurden nach den Bestimmungen von google, iTunes und Nokia personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass die Nutzer aktiv zugestimmt hatten. Die Vertragsbedingungen lassen eine Kontrolle über diese sensiblen Daten nicht zu.

Auf diese Weise kritisierte die Verbraucherzentrale Google Play und den App Store von Apple, denn bei beiden Anbietern wurde rezensiert, dass personenbezogene Daten, ohne eine wirkliche bzw. aktive Zustimmung der Nutzer , erfasst und weiterverarbeitet werden.

Am 9. August 2012 reichte die vzbv Klage gegen iTunes ein. Die Nutzungsbestimmungen seien 21 Seiten lang, ohne Nummerierung und in Schriftgröße 9 und somit für die Endverbraucher nicht nachvollziehbar. Der Grund der Klage: Nach einer Abmahnung hat iTunes nur einige Änderungen vorgenommen. Doch was die zu langen und unverständlichen AGB und fünf andere Klausen angeht,  zeigte iTunes sich uneinsichtig.

Bei Google stören sich die Verbraucherschützer daran, dass Begriffe verwendet werden, die gegen Widerrufs-, Kündigungs- und Gewährleistungsrechte, welche den Verbrauchern zustehen, verstoßen. Im März hatte sich der Konzern eine weitere Abmahnung eingefangen, da nicht auf Forderungen seitens der Verbraucherschützer eingegangen wurde. Am 10. Juli 2012 gegen Google Klage eingereicht.

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Interessiere und begeistere mich in meiner Freizeit für Gaming, Microsoft- und Android-Technik und Autos.
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