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Microsoft Store: Bepreisung von kostenloser Software verboten

Screenshot vom Microsoft Store, darin geöffnet ist der Eintrag von Audacity

Viele Suchanfragen im Microsoft Store liefern nicht die gewünschten Ergebnisse. Unter anderem fehlt populäre Open Source-Software, die Millionen an aktiven Nutzern hält.

Rein rechtlich betrachtet, können Dritte die fehlende Software in den Store hochladen und mit einem Preis versehen, dank liberaler Open Source-Lizenzen. Plötzlich zahlen unwissende Anwender für kostenlose Apps Geld, obwohl sie jedem frei zur Verfügung steht. Nur eben an anderer Stelle im Internet. Von den Einnahmen profitieren leider nicht die eigentlichen Entwickler, sondern irgendwelche Dritte, die für sich ein neues, unmoralisches Geschäftsmodell entdeckt haben.

Neue Microsoft Store-Richtline verbietet Gebühren auf kostenloser Software

Microsoft schiebt solchen Praktiken jetzt einen Riegel vor. Seitdem 16. Juni 2022 tritt eine neue Store-Richtline in Kraft, die folgenden Paragrafen enthält:

Update to 10.8.7 to prohibit charging fees in the Store for open-source or other software that is generally available for free and restrict irrationally high pricing.

Zu Deutsch, sinngemäß übersetzt:

Das Auferlegen von Gebühren für Open Source-Software oder anderweitiger, für die Allgemeinheit kostenlos zugänglicher Software, ist verboten.

Microsoft verbietet Dritten weiterhin nicht, fremde Software hochzuladen. Es ist sowieso schwierig zu überprüfen, ob der Einreichende der tatsächliche Entwickler der jeweiligen App ist, oder vielleicht sogar im Auftrag von diesem handelt.

Es ist trotzdem eine große Änderung für den Microsoft Store, dass kostenlose Apps, wie Gimp oder VLC, nicht mehr mit einem Preisschild versehen werden dürfen. Besonders mit Hinblick auf die Flut an Audacity-Uploads, die teilweise unter anderem Namen erscheinen und einige Euros kosten.

Was passiert mit Paint.NET?

Eine Sache bleibt vorerst ungeklärt. Der Paint.NET-Entwickler veröffentlichte seine kostenlose App selbst im Microsoft Store, verlangt dafür jedoch Geld. In der Beschreibung des Store-Eintrags wird darauf hingewiesen, dass die Store-Version als Unterstützung für das Projekt gedacht ist, und der Nutzer als Dankeschön die Vorzüge des Stores erhält.

Ob diese Herangehensweise nun unerwünscht ist, wird sich in Zukunft zeigen. Formell betrachtet bricht Paint.NET damit die Microsoft Store-Richtlinien. Allerdings müsste Microsoft eine manuelle Sperrung in Auftrag geben. In diesem Fall ist unvorhersehbar, wie weit die Kulanz reicht und ob die tatsächlichen Entwickler von der Richtlinie sogar ausgenommen bleiben.


Quelle: Microsoft Docs, via: Dr. Windows

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