Recht & Wirtschaft

Neue EU-Roaming Verordnung: Das müsst ihr wissen

Egal, ob im Urlaub oder auf einer Geschäftsreise – die meisten von euch werden schon einmal in einer Situation gewesen sein, in der sie Roaming genutzt haben. Waren keine Auslandseinheiten im eigenen Tarif integriert, musste man entweder Zusatzkontingente buchen oder die Einheiten einzeln bezahlen. Je nach Umfang der Telefonate und Chats fiel die Handyrechnung am Ende des Monats nicht selten extrem hoch aus.

Und genau dagegen soll eine neue EU-Verordnung helfen. Ab heute sollt ihr euren Mobilfunk-Tarif im EU-Ausland sowie Island, Norwegen und Liechtenstein nutzen können. Und das völlig ohne Zusatzkosten. Wir klären, was ihr dabei beachten müsst.

Vorraussetzungen beim EU-Roaming

Die meisten aktuellen Verträge sind bereits auf die neue Verordnung ausgerichtet. Wenn in euren Unterlagen steht, dass Roaming nach der neuen Regelung funktioniert, müsst ihr nichts weiter unternehmen. Anders sieht es bei Flatrates mit integrierten Auslandseinheiten aus: Wenn der Vertrag bestimmte Freieinheiten und Datenvolumina beinhaltet, gelten diese Konditionen auch weiterhin. Bei Providern der Drillisch-Gruppe, beispielsweise , könnt ihr diese Inklusiveinheiten per Hotline abschalten lassen. Dann profitiert ihr ab dem folgenden Tag von der EU-Verordnung.

Auch Tarife, die innerhalb eines Netzes vergünstigte Konditionen anbieten, sind von der Regelung nicht betroffen. Darunter fallen beispielsweise die Community-Flatrates des Anbieters Aldi Talk. Wenn ihr euch nicht sicher seid, welche speziellen Konditionen für euch gelten, solltet ihr euren Mobilfunkanbieter kontaktieren.

Grenzen des neuen Roaming

Völlig uneingeschränkt lässt sich das Roaming allerdings nicht nutzen. Wenn ihr einen Tarif über mehrere Monate ausschließlich im Ausland verwendet, greifen so genannte Fair Use Policies. Die Anbieter können euch in diesem Fall die Zusatzkosten, die ihnen dadurch entstehen, in Rechnung stellen. Vorher sind sie allerdings verpflichtet, euch darüber zu benachrichtigen, dass künftig Kosten anfallen, sollte sich eure Nutzung nicht aus dem Ausland ins Inland verlagert haben. Wenn ihr euch also für mehrere Monate im Ausland aufhaltet, ist ein neuer Tarif aus dem jeweiligen Land empfehlenswert. Für den Urlaub allerdings könnt ihr nun eure eigenen Tarife nutzen.

Wenn in eurem Tarif bereits Auslandsleistungen inkludiert sind, solltet ihr euch ebenfalls eure Vertragsdaten anschauen. Die Inklusiveinheiten gelten oft in mehr Ländern als die neue Roaming-Verordnung. Unter Umständen kann die alte Regelung für euch also besser ausfallen.


Quellen:

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