Die Staatsanwaltschaft verschickt nun erneut Post an Käufer von unseriösen Lizenzschlüsseln auf eBay und anderen Seiten.
Aktuell werden einige Käufer von „Billig Keys“ zur nächsten Polizeidienststelle vorgeladen. Berichten zufolge liegen die Fälle teils bis zu 11 Jahre zurück. Anstatt sich auf die Betreiber von Fake-Seiten zu konzentrieren, möchte man unwissende Kunden in eine Falle locken, wo oft nach der Befragung ein teurer Strafbefehl folgt. Eine aufgehübschte Abschluss-Statistik für die Staatsanwaltschaft sowie die Gerichte gibt es obendrauf.
Bei Vorladungen von der Staatsanwaltschaft handelt es sich allerdings nur um Einladung zur Befragung, auf die man nicht reagieren muss. Hierbei handelt es sich praktisch um eine Einladung, sich selbst zu belasten. Und diese benötigen Staatsanwaltschaften auch, um irgendeinen „Ermittlungserfolg“ in dieser Sache aufzuweisen.
Schwere Vorwürfe gegen Käufer
Der Vorwurf der leichtfertigen Geldwäsche oder strafbarer Urheberrechtsverletzung kann in solchen Fällen nur erhärtet werden, wenn der Kunde in einem gewissen Maß seine Schuld zugibt. Dabei tappen viele unwissende Kunden in die Falle, die im guten Glauben die günstigen Produktschlüssel auf eBay erworben haben.
Der Vorwurf lautet, die Käufer hätten bei dem Preis wissen müssen, dass mit diesem Lizenzschlüssel etwas nicht stimmen kann. Die dünne Argumentation macht somit erforderlich, dass der Kunde sich selbst belastet und in der Befragung „zugibt“, anhand des Preises die Illegalität des Angebots erkannt und bewusst gehandelt zu haben.
Ob man als Kunde allerdings bei solchen Angeboten, die oft tausende positive Rezensionen im Internet haben, argwöhnisch werden muss, bezweifeln Rechtsanwälte. „Nur der Preis kann kein Indiz dafür sein, dass es sich um Hehlerware bzw. um Urheber-rechtswidriges Material handelt.“, sagt Tobias Kläner von Kläner Rechtsanwälte.
via Dr. Windows