Seit Jahren kämpft Microsoft darum, dass Daten, welche auf Servern im Ausland gespeichert sind, nicht von der US-Regierung abgerufen werden dürfen.
Im konkreten Fall geht es um den Vorwurf des Drogenhandels gegen einen irischen Staatsbürger, dessen Emails für die Aufklärung des Falls sorgen sollen. Ein Richter ordnete im Jahr 2013 an, Microsoft solle die Daten an die Polizei aushändigen, doch das Unternehmen fühlte sich dazu nicht imstande, da die Emails in Irland gespeichert sind. Man gab den US-Behörden nur jene Daten, die auch in den USA gespeichert sind. Microsofts Chef-Anwalt verglich den Fall mit der Aufforderung, ein Bankschließfach der deutschen Bank ohne vorherige Absprache mit den deutschen Behörden öffnen zu lassen und bekam im Juli 2016 Recht vor einem Berufungsgericht in New York.
Das Justizministerium der USA hat nun eine Anfrage an das Höchstgericht geschickt, um in dieser Sache zu entscheiden. Die US-Regierung ist der Meinung, dass das Berufungsgericht die Sache missverstanden habe, denn die Informationen könnten „von hier aus mit dem Klick einer Computer-Maus“ abgerufen werden.
Microsoft ist hingegen der Meinung, dass hierfür eine diplomatische Lösung gesucht werden muss, immerhin seien die Daten auf Servern in Irland gespeichert. Obwohl Irland bereits Hilfe in dieser Sache angeboten hatte, will die US-Regierung das Höchstgericht entscheiden lassen und eine Entscheidung abwarten, welches den Zugriff auf Server im Ausland von US-Unternehmen erlauben könnte. Es ist allerdings nicht gesichert, ob das Höchstgericht sich den Fall anhören wird, sodass Microsoft mit dem letzten Urteil Recht behielte. Das Unternehmen fürchtet, dass dies einerseits diplomatisch bedenklich ist, sieht andererseits auch das eigene Geschäftsmodell gefährdet, immerhin würde das Unternehmen dadurch gegen europäische Datenschutzgesetze verstoßen, indem man ein US-Gesetz befolgt.
via mspu