Die EU-Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, sorgte für zahlreiche Änderungen bei Diensten und Anwendungen, die viele Menschen täglich verwenden. Eine Anforderung der DSGVO ist die Portabilität der Daten, womit sichergestellt werden soll, dass Nutzer ihre eigenen Dateien von einem Dienst zum nächsten transferieren können.
Momentan bieten sämtliche großen Dienste und Apps eine Möglichkeit, die eigenen Daten herunterzuladen. Diese Daten allerdings in einen anderen Dienst einzupflegen, muss bislang stets entweder manuell erledigt werden oder ist gar nicht möglich.
Mehrere US-amerikanische Technologiekonzerne haben sich nun zusammengetan, um eine solche Portabilität der Daten zwischen unterschiedlichen Diensten zu ermöglichen. Die Idee heißt aktuell „Data Transfer Project“ und soll in Zukunft erlauben, auf eine einfachere Weise die eigenen Online-Dienste zu wechseln. Auf diese Weise soll beispielsweise ermöglicht werden, dass Nutzer von Google Photos auf Microsoft OneDrive wechseln mit nur wenigen Klicks. Umgekehrt soll das natürlich ebenso funktionieren.
Das Data Transfer Project befindet sich momentan in sehr aktiver Entwicklung, heißt es von den vier beteiligten Unternehmen. Es soll in Zukunft eine Open Source-Plattform darstellen, auf die über verschiedene Schnittstellen auch andere Dienste zugreifen werden können. So werden beispielsweise auch kleinere soziale Netzwerke eine Chance haben, mit Facebook und Twitter zu konkurrieren, wenn die Daten auf eine einfache Art und Weise übertragen werden können. Dasselbe gilt für Emails und andere Dienstleistungen.
Momentan wird das Project von Google, Microsoft, Facebook und Twitter vorangetrieben. Es ist erfreulich zu sehen, dass die vier Tech-Giganten sich zu einem für Endkunden jedenfalls vorteilhaften Projekt zusammengeschlossen haben. Noch ist das Projekt nicht abgeschlossen und die Fortschritte können auf der offiziellen Seite sowie auf GitHub beobachtet werden.
Na ob wir das wirklich gewollt haben, dass unsere Daten mal schnell von einem Dienst zum nächsten kommen.. Mir würde schon reichen, sie runterladen und löschen zu können…
Schöne Sache… Art. 20 DSGVO verbindet offensichtlich (auch wider Willen)! ?