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Frankreich: Kunden müssen Steam Spiele weiterverkaufen können

Valve wurde heute von einem französischen Gericht darüber informiert, dass die Geschäftsbedingungen der Spieleplattform nicht rechtskonform sind. In dem Urteil vom 17. September 2019 werden jene Klauseln als ungültig erklärt, welche den Weiterverkauf der Spiele regeln.

Das Amtsgericht in Paris hat der Beschwerde der Konsumentenschützer recht gegeben. Diese hatten bereits vor drei Jahren beklagt, dass die auf Steam erworbenen Spiele den Kunden in Wahrheit gar nicht gehörten. Obwohl Kunden den Vollpreis bezahlen, können die Games nicht wie physische Medien weiterverkauft werden. Im Prinzip gehören den Kunden die Spiele nicht, sondern sie werden als Nutzungsrechte über die Plattform lizenziert.

Geschäftsbedingungen ungültig

In Frankreich muss damit jetzt Schluss sein. In der Urteilsbegründung verweisen die Richter jedoch nicht auf französisches Recht, sondern auf EU-Recht. Das Gericht verweist auf zwei EU-Direktiven, welche Hindernisse im Weiterverkauf von Gütern untersagen, selbst, wenn diese vom Urheberrecht geschützt sein sollten. Es komme in diesem Fall der Grundsatz der Erschöpfung zum Tragen, wobei der eigentliche Urheber eines Werks nach dem Verkauf keine Kontrolle mehr über den Weiterverkauf ausüben dürfe. Außerdem beeinträchtigen die Geschäftsbedingungen von Steam ganz allgemein den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union.

Im Falle von Steam stellte das Gericht fest, dass auf der Plattform digitale Güter zum Verkauf angeboten werden. Um eine Lizenzierung unter gewissen Bedingungen, beispielsweise um ein Abonnement, handle es sich dabei schließlich nicht. Demnach handelt es sich bei auf Steam erworbenen Spielen um gekaufte Waren, welche demnach auch weiterverkauft werden dürfen. Das Gericht hat Valve nun darüber informiert, dass die Klausel gestrichen werden muss und der Urteilsspruch muss drei Monate lang auf Steam sichtbar sein.

Einen Monat Zeit

Der Inhalt des Urteils muss Valve innerhalb eines Monats auf allen Plattformen umgesetzt haben. Für jeden Tag, an dem das länger dauert, muss der Konzern eine Strafe von 3.000 Euro pro Tag bezahlen über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten. Die Strafzahlungen gehen an den Verein für Konsumentenschutz in Frankreich.

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"Entdeckung besteht darin, den gleichen Gegenstand wie alle anderen zu betrachten, sich aber etwas anderes dabei zu denken."
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