Microsoft wird in einem zukünftigen Update die Rückgabe von Spielen und Apps im Windows Store unter Windows 10 und Xbox One erlauben. Damit wird das Unternehmen ähnliche Rückgabebedinungen bieten wie die Spieleplattform Steam.
In Zukunft wird der Rückgabeprozess auch vollständig automatisiert sein, sodass dafür auch nicht mehr der Windows Store-Support kontaktiert werden muss. Wer auf der Xbox One Spiele zurückgeben will, muss lediglich account.micrososft.com aufrufen, danach zu Zahlung & Abrechnung, dann Einkaufsverlauf und dort wird die Möglichkeit bestehen, unter gewissen Bedingungen eine Rückgabe für ein Game oder eine App zu beantragen.
Folgende Bedingungen werden für all jene interessant, die auf ihrer Xbox One Spiele zurückgeben wollen:
- Games und Apps können nur innerhalb von zwei Wochen nachdem Kauf zurückgegeben werden und nur, wenn weniger als zwei Stunden Nutzungszeit über sämtliche Accounts hinweg erfolgt ist.
- DLCs, Season Pässe und andere Zusatzinhalte können nicht zurückgegeben werden.
- Das Game oder die App muss zumindest einmal heruntergeladen und gestartet worden sein, um eine Rückgabe beantragen zu können.
- Mindestens ein Tag nach dem Launch des Games oder der App muss vergehen bevor dieser Titel zurückgegeben werden kann.
- Gewisse Windows 10-Apps können womöglich nicht zurückgegeben werden, vermutlich, wenn der einmalige Zweck der Anwendung binnen zwei Stunden vollständig genutzt werden kann und ohnehin eine Testversion vorhanden ist.
- Microsoft betont, dass man sich das Recht vorbehält, Nutzern den Zugang zur Rückgabe zu blockieren, wenn man empfindet, dass diese die Rückgabe ausnutzen würden.
Zumindest in Deutschland wäre die Rückgabe von Spielen sowie auch digitalen Inhalten ohnehin gesetzlich verankern und es ist erfreulich, dass diese Rückerstattung nun zumindest teilweise beim Kauf aus dem Windows Store funktioniert. Bislang war dies zumindest im Store der große Nachteil gegenüber dem Kauf einer Disk im Online-Handel.
via WindowsCentral
Die 2h-Regelung ist in Deutschland allerdings unwirksam und der Verbraucher hat auch bei DLC ein 14tägiges Rückgaberecht:
Diese Richtlinie [EU Richtlinie 2011/83/EU] wird nun zum 13.06.2014 in Deutschland umgesetzt und findet sich in § 356 Abs. 5 BGB nF wieder:
,,Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher
1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert.“
http://www.socialmediarecht.de/2014/05/16/die-verbraucherrechtsnovelle-das-neue-widerrufsrecht-beim-verkauf-von-software-downloads/
Da Microsoft im Store keine Abfrage vorgeschaltet hat, die den Käufer zu einem Verzicht seines Widerspruchrechts verpflichtet, kann der Kauf auch nach 14 Tagen noch widerrufen werden.
Auf Grund der fehlenden Prozedure, dann aber wohl nur über den Support und mit entsprechendem Hinweis auf die Rechtslage.
Da hat die Rechtsabteilung in Deutschland ziemlich geschlampert bei Microsoft.
Gerade DLC würde ich gern zurückgeben können. Beispiel Battleborn: Kampagne geht mit 2. Account und Disc Version im Splitscreen, die Zusatz-Missionen aber nur wenn beide Accounts den Seasons Pass auf dem Account gekauft haben o.O
19,99€ für nix -.-*
Finde ich eigentlich ziemlich gut, so kann man wenigstens die Spiele antesten, da es ja kaum mehr Demos gibt.
Ich habe schon so einige Spiele verpasst, weil ich sie nie antesten konnte und nicht einen Fehlkauf wagen wollte.
Sehe ich auch so
Seit wann darf man denn in Deutschland ausprobierte Spiele zurückgeben? Wenn die Folie geöffnet wurde, sprich man Zugriff auf dem Datenträger hatte, ist jegliche Rückgabe ausgeschlossen.
Es gibt seit mehreren Jahren ein Gesetz dass die Rückgabe von gekauften Downloads regelt. Hier ist nicht die Rede von physischen Datenträgern.
Wenn das Spiel beispielsweise aufgrund des Kopierschutzes, der ja nicht zum Spiel an sich gehört, nicht auf deinem PC läuft, hättest du in der Theorie ein uneingeschränktes Rückgaberecht.
Mit einem eventuell vorhandenem Kopierschutz hat das nichts zu tun.
§ 312g Widerrufsrecht des BGB besagt:
„(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
6.) Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde“