Microsoft hat kürzlich eine Reihe von eigenen Anwendungen für iOS aktualisiert, darunter OneDrive, Microsoft Edge und die Fahrtenbuch-App MileIQ.
MileIQ
Letztere App ist eher unbekannt und gehört seit Ende 2015 zu Microsoft. Es handelt sich hierbei um eine Fahrtenbuch-App, welche mit einem neuen Update einige smarte Funktionen erhalten hat. Die App kann nun häufige Fahrten automatisch erkennen, die gefahrene Strecke kann automatisch eingetragen und als privat oder geschäftlich deklariert werden. Sobald eine Strecke, unabhängig von der Route häufiger gefahren wird, kann sie die App auch automatisch deklariert werden. Ziel der App ist es, Fahrten möglichst einfach einzutragen und mit möglichst wenig Aufwand für den Fahrer.
Die Anwendung steht allerdings nur in den USA zum Download zur Verfügung. Microsoft hat das Startup hinter der App bereits 2015 übernommen für eine ungenannte Summe.
OneDrive
Das ist seit heute erhältlich und bringt FaceID mit, womit Nutzer eine neue Art der Authentifizierung unter iOS kennenlernen dürfen. Dabei wird die Kamera zur Gesichtserkennung genutzt und mit Version 9.6.2 wird diese Funktionalität auch von der OneDrive-App für iPhone unterstützt.
Unter dem folgenden Link könnt ihr OneDrive für iOS herunterladen:
Microsoft Edge
Die Preview-Version von Microsoft Edge wurde kürzlich aktualisiert und mit dem Update hat das Unternehmen vor allem die Effizienz optimiert. Dadurch sollte die Akkulaufzeit des iPhones bei Nutzung von Edge etwas besser sein als bisher. Außerdem wurden die Wischgesten verbessert und Unterstützung für unterschiedliche Aktivitäten erweitert, darunter das Teilen von Seiten oder das Speichern in Notizen.
Um die Microsoft Edge Beta zu testen, müsst ihr euch bei Microsoft dafür registrieren.
Nachlese: Das iPhone Pro von Satya Nadella
Danke an alle Tippgeber! Enthält Partnerlinks.
Man wen interessiert schon Apple. Das in dem Forum. Kauf nen Mac und dann schreibst Deine Kommentare da irgendwo. Ich kanns nicht mehr hören bzw. Lesen.
MS macht den Umstieg auf iOS immer leichter.
Fahrtenbuch-Apps mögen ja nett sein, müssen aber vom Finanzamt anerkannt sein.
Vielleicht kann man es ja in eine excel exportieren. Dagegen kann niemand was sagen.
Es muss halt den Ansprüchen des FA entsprechen. Eine Excel-Tabelle ist dafür ungeeignet.
Das kommt halt drauf an, was die Excel enthalten würde. Grundsätzlich müsste ein Excel-Fahrtenbuch dem FA reichen.
Ich persönlich würde aber immer ein handschriftliches Notizbuch ? vorziehen und die Apps nur als Nachweis nutzen.
Soweit mir bekannt, akzeptiert das FA in Deutschland nur ein handschriftliches Fahrtenbuch.
Mit dem digitalen Fahrtenbuch spart man sich nur das permanente Eintragen und kann sich irgendwann einen Tag Zeit nehmen und alles übertragen
Das ist korrekt. Ein Fahrtenbuch muss sicher vor Manipulationen sein, und das kann eine Excel-Tabelle nicht absichern. Auch offensichtlich „am Stück“ von Hand geschriebene Fahrtenbücher akzeptiert das Finanzamt nicht. Allerdings gibt es mittlerweile eine, soweit mir bekannt ist, elektronische Fahrtenbuch-App (leider nicht Windows Mobile) mit GPS-Gerät am Diagnosestecker des Autos, die vom FA akzeptiert wird.
wobei das ja auf papier auch schwer nachzuweisen ist, vor allem, wenn man eine Kopie des Fahrtenbuchs als Scan einschickt. Das macht man, wenn man die Finanzen online macht. Klar kann das Original angefordert werden, ist aber in AT sehr unüblich.
Meine Frau reicht seit 8 Jahren ihr Fahrten“buch“ beim FA per Excel ein. Bisher nie Probleme gehabt.
Der Geschäftsführer eines Kunden von mir hat das auch so gemacht. Nach einer der regelmäßigen Prüfungen einigte man sich auf eine Nachzahlung im niedrigen fünfstelligen Bereich. Insofern würde ich mich absichern (Finanzamt oder Steuerberater fragen), ob eine Exceltabelle tatsächlich genügt.
Soweit ich weiß sind Änderungen beim Steuerbescheid zu Ungunsten des Steuerzahlers nur zulässig, wenn sich neue Tatsachen ergeben oder es sich um Tipp- oder Rechenfehler handelt. Selbst wenn der Beamte mit dem Anerkennen der Exceltabellen des Geschäftsführer einen Fehler gemacht hat, dann sollte dies im Nachhinein nicht zu Lasten des Steuerzahlers änderbar sein. Eine Klage gegen diese fünfstellige Nachzahlung wäre vermutlich erfolgreich.
Meine Frau und ich bleiben bei der Excelvariante. Ich hatte noch vergessen zu erwähnen, dass dies vom Arbeitgeber unterschrieben wird und unser Steuerberater dies so einreicht.