Der Datenschutzbeauftragte für das Bundesland Hessen warnt vor der Verwendung von Microsoft Office 365 in öffentlichen Bildungseinrichtungen. Michael Ronellenfitsch verweist dabei auf die Möglichkeit des Zugriffs auf die Daten durch Dritte.
In einer Aussendung schreibt die Datenschutzbehörde von Hessen, dass Cloud-Anwendungen an Schulen grundsätzlich kein datenschutzrechtliches Problem seien. Elektronische Klassenbücher sowie Lernplattformen sind an vielen Schulen bereits im Einsatz und das ist auch gewünscht, solange sie datenschutzkonform handeln. Weiter heißt es allerdings:“Anders ist die Rechtslage bei Office 365 als Cloudlösung. […] Dabei ist der entscheidende Aspekt, ob die Schule als öffentliche Einrichtung personenbezogene Daten (von Kindern) in einer (europäischen) Cloud speichern kann, die z.B. einem möglichen Zugriff US-amerikanischer Behörden ausgesetzt ist.“
Die Datenschutzbehörde stößt sich damit, dass Microsoft unter Umständen einer US-Behörde den Zugriff auf die Daten gewähren muss, obwohl die Server in Deutschland stehen. Microsoft kämpfte in den USA vor Gericht gegen dieses Zugriffsrecht und im Normalfall dürfte die Sicherheit bei Office 365 auch gegeben sein, dass US-Behörden entsprechende Daten nicht abrufen können. In der Aussendung wird auch Windows 10 für seine Telemetrie kritisiert. Dort heißt es wörtlich: „Mit der Verwendung des Betriebssystems Windows 10 werden eine Fülle von Telemetrie-Daten an Microsoft übermittelt, deren Inhalte trotz wiederholter Anfragen bei Microsoft nicht abschließend geklärt sind.“ Dass man in Windows 10 die Telemetrie-Daten allesamt einsehen kann in den Einstellungen bei Datenschutz unter Diagnose und Feedback. Dort kann jeder Anwender die aktuell gespeicherten Diagnosedaten (Telemetriedaten) einsehen.
Dass die Datenschutzbehörde die Sicherheit der Daten von Kindern als hohes Gut sieht, ist in jedem Fall lobenswert. Inwiefern man allerdings wirklich darüber informiert ist, wie Microsoft die Daten verarbeitet und ob eine entsprechende Transparenz fehlt, ist angesichts der vagen Formulierungen unklar. Besonders bei Telemetrie-Daten ist Windows 10 als Betriebssystem so transparent wie kein anderes System, was es auch zum Datenschutz-Vorbild macht. Die Datenschutzbehörde in Hessen will jedoch mit Microsoft an einer datenschutzkonformen Lösung arbeiten.
Quelle: Datenschutzbehörde Hessen