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Apple darf „Split View“-Begriff in Indien nicht mehr verwenden

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Das indische Höchstgericht in Delhi hat Apple den Namen „Split View“ aberkannt, da er gegen den eingetragenen Markennamen eines Microsoft-Partners verstößt.

Das Unternehmen Vyooh ging nämlich in Indien gegen den Hersteller aus Cupertino vor Gericht, da man bereits im Jahr 2006 eine Software entwickelt hatte, die unter dem Namen „SplitView“ eingetragen ist.

Vyooh hat mit SplitView eine Lösung, wie auch in virtuellen Maschinen mit mehreren Displays gearbeitet werden kann. Apples Split View dagegen ist ein Feature in iOS, welches das Ausführen zweier Apps nebeneinander ermöglicht. Windows-Nutzer dürften das Feature bereits seit 2012 kennen, wo es Microsoft unter dem Namen Snap View vermarktet hat.

Microsoft zeigte nach der Vorstellung des iPad-Features kein sonderlich großes Interesse daran, wegen der Funktion oder dem Namen vor Gericht zu ziehen, obwohl die Chancen, recht zu bekommen möglicherweise durchaus hoch gewesen wären. Unter Umständen gibt es dazu auch einen Vertrag zwischen den beiden Konzernen. Aus diesem Grund ist nicht davon auszugehen, dass Vyooh den Prozess im Interesse von Microsoft begonnen hat.


 

via 9to5Mac

 

 

"Entdeckung besteht darin, den gleichen Gegenstand wie alle anderen zu betrachten, sich aber etwas anderes dabei zu denken."

12 Kommentare

  1. Ich finde es (jedenfalls aus Verbrauchersicht) auch verwirrend, dass die gleichen Features 3 verschiedene Namen haben, nur weil sie von anderen Firmen sind. Im Falle von Split/Snap View ist es ja wirklich dIe ziemlich identische Funktion, das würde nur verwirren.

      1. Ich denke nicht, dass es ein Unternehmen gegeben hat, das Fenstermanagement in der Form vor Microsoft auf einem kommerziellen Tablet-Betriebssystem im Einsatz hatte.

        1. Das nicht, aber viele innovative Features in der Fensterverwaltung gab es in Compiz (Linux) schon lange vor Windows oder OS X, einige vermisse ich dort auch heute noch…

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